AGB

Mobil unterwegs wird vertreten von Edith Kohlbach. Zweck der Geschäftstätigkeit ist die Vermittlung von Reisen in Marokko. Diese werden durchgeführt von der Agentur Sahara Services Travel, Imm. Moutassali, Appt. 38 (4. Stock), 88 Bd. Zerktouni, Tel. 00212 524 – 42 06 73, Mobil 00212 661 – 77 67 66.

1. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Reisende sich beim Vermittler Edith Kohlbach verbindlich und schriftlich zur beschriebenen Reise anmeldet und dass der Vermittler diese Anmeldung in einer schriftlichen Buchungsbestätigung bestätigt. Diese Buchungsbestätigung enthält Angaben über das Reiseziel, den Reisepreis und die Zahlungsmodalitäten. Der Reisende muss sich selbst um seine Anreise nach Marrakech kümmern.

2. Zahlung

Nach Eingang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung auf den Reisepreis fällig, die auf ein Konto in Deutschland gezahlt wird. Die restliche Summe ist bei Ankunft in Marrakech an den Veranstalter Sahara Services Travel zu zahlen. Edith Kohlbach ist lediglich Vermittler für das Reisepaket, das von Sahara Services Travel, Marrakech, durchgeführt wird.

3. Rücktrittsrechte/Änderungsrechte

Der Reisende darf bis zum Antritt der Reise jederzeit vom Reisevertrag zurück treten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden und ist an die unter 4. genannte Anschrift zu richten. Nach wirksamem Rücktritt steht dem Vermittler die geleistete Anzahlung als Entschädigung zu, sofern vom Veranstalter keine Vorausleistungen geleistet werden mussten.

Musste der Veranstalter eine Vorausleistung erbringen (z.B. bei Buchungen in sogenannten Riads, in denen mit der Reservierung eine nicht zurück zu erstattende Anzahlung geleistet wurde), werden diese ohne Abzüge oder Addierungen an den Reisenden weiter gegeben. Der Reisende ist berechtigt, an seiner Stelle einen Ersatzreisenden zu benennen, der bereit ist, in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag an Stelle des Reisenden einzutreten. Sollte der Reisende die Reise nicht aufgrund höherer Gewalt vorzeitig abbrechen, so kann ihm der Reisepreis nicht zurück erstattet werden. In dringenden Fällen (Krankheit, Unfall, Tode einer nahestehenden Person o.ä.) bemüht sich der Veranstalter, dem Reisenden bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich zu sein.

Der Veranstalter kann vor Antritt der Reise durch einseitige Erklärung Reiseleistungen ändern, wenn dies durch die örtlichen Bedingungen erforderlich ist. Die Erklärung ist unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund abzugeben. Soweit es sich dabei um eine Minderung wesentlicher Reiseleistungen handelt, kann der Reisende vom Vertrag zurück treten. Dieses Rücktrittsrecht muss unverzüglich ausgeübt werden.

4. Was gilt bei Mängeln der Reise?

Ist der Reisende der Ansicht, dass eine Reiseleistung von der vereinbarten Reise zu seinen Ungunsten abweicht, so hat er dies dem Veranstalter Sahara Services Travel unverzüglich anzuzeigen. Ist der Mangel nicht abzustellen, muss der Vermittler unverzüglich benachrichtigt werden.

Die Beschwerde ist zu richten an

Edith Kohlbach

Walkmühlstr. 32
D - 65232 Taunusstein
Tel. 06128/6090940
Mobil 01525 3195 344
Email: ekohlbach *at* aol.com

Unterbleibt die Anzeige, so läuft der Reisende Gefahr, dass er seine Rechte auf Minderung verliert. Will der Reisende den Mangel selbst beseitigen oder will er aus Anlass des Mangels den Reisevertrag kündigen, so muss er dem Veranstalter zuvor eine angemessene Frist setzen, binnen derer der Veranstalter Abhilfe zu schaffen hat. Die Setzung der Frist darf nur dann unterbleiben, wenn die Abhilfe vom Veranstalter verweigert wurde oder die sofortige Abhilfe nicht möglich ist. Ansprüche wegen eines Mangels oder Schadensersatzansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren ab dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

5. Haftungsbegrenzung

Für Schäden, die nicht Körperschäden sind, haftet der Veranstalter nur bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises,

- wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Reisenden selbst herbeigeführt wurde oder

- wenn der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist oder

- wenn der Schaden nicht aufgrund kriegerische Ereignisse, höherer Gewalt, Flugverspätungen oder Streiks entsteht.

Diese Beschränkung gilt jeweils pro Reisenden und Reise. Soweit für die Leistung eines Leistungsträgers internationale Abkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften gel­ten, die einen Schadensersatzanspruch beschränken oder von bestimmten Vor­aussetzungen abhängig machen, so kann sich auch der Veranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Re­ge­lungen berufen, wenn es um einen entsprechenden Schadensersatzanspruch geht. Für unvorhergesehene Routenänderungen, die entweder or­ga­nisatorisch notwendig sind und/oder zu Ihrer Sicherheit vorgenommen werden müssen (z.B. kriegerische Ereignisse, Unruhen, Naturkatastrophen, Streiks, etc.) wird keine Haftung übernommen. Für Leistungen, welche der Reiseteilnehmer während der Reise nicht beansprucht (Ausflüge, Besichtigungen, Mahlzeiten) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. An Bergbesteigungen, Wanderungen, Trekkings und anderen Sportaktivitäten und Unternehmungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, nimmt der Reiseteilnehmer auf eigenes Risiko teil.

6. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch der Veranstalter vom Vertrag zurück treten. Erfolgt der Rücktritt vor Reisebeginn, so entfällt der Reisepreis. Der Veranstalter hat aber Anspruch auf Bezahlung der Hälfte der bis dahin erbrachten Reiseleistungen, z.B. bei Riadübernachtungen oder Wagenmieten. Erfolgt der Rücktritt nach Reisebeginn, so hat der Veranstalter die Rückreise zu organisieren. Der Reisende hat bis dahin erbrachte Reisleistungen zu bezahlen, nicht erbrachte Leistungen sind ihm zu erstatten. Etwaige Mehrkosten der Rückbeförderung trägt der Reisende.

Gerichtsstand für die veranstalteten Reisen ist Wiesbaden

Betreiber ist
Edith-Kohlbach-Reisebücher
Walkmühlstr. 32
D - 65232 Taunusstein
Tel. 06128/6090940
Mobil 01525 3195 344

oder per Fax unter:
0049 1805 233633 52003

Gerichtsstand ist ausschließlich Wiesbaden

USt.-IdNr. DE113801266

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