AGB
Mobil unterwegs wird vertreten von Edith Kohlbach.
Zweck der Geschäftstätigkeit ist die Vermittlung von Reisen in Marokko.
Diese werden durchgeführt von der Agentur Sahara Services Travel, Imm.
Moutassali, Appt. 38 (4. Stock), 88 Bd. Zerktouni, Tel. 00212 524 – 42 06
73, Mobil 00212 661 – 77 67 66.
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Reisende
sich beim Vermittler Edith Kohlbach verbindlich und schriftlich zur
beschriebenen Reise anmeldet und dass der Vermittler diese Anmeldung in
einer schriftlichen Buchungsbestätigung bestätigt. Diese Buchungsbestätigung
enthält Angaben über das Reiseziel, den Reisepreis und die
Zahlungsmodalitäten. Der Reisende muss sich selbst um seine Anreise nach
Marrakech kümmern.
2. Zahlung
Nach Eingang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung
auf den Reisepreis fällig, die auf ein Konto in Deutschland gezahlt wird.
Die restliche Summe ist bei Ankunft in Marrakech an den Veranstalter Sahara
Services Travel zu zahlen. Edith Kohlbach ist lediglich Vermittler für das
Reisepaket, das von Sahara Services Travel, Marrakech, durchgeführt wird.
3. Rücktrittsrechte/Änderungsrechte
Der Reisende darf bis zum Antritt der Reise jederzeit
vom Reisevertrag zurück treten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt
werden und ist an die unter 4. genannte Anschrift zu richten. Nach wirksamem
Rücktritt steht dem Vermittler die geleistete Anzahlung als Entschädigung
zu, sofern vom Veranstalter keine Vorausleistungen geleistet werden mussten.
Musste der Veranstalter eine Vorausleistung erbringen
(z.B. bei Buchungen in sogenannten Riads, in denen mit der Reservierung eine
nicht zurück zu erstattende Anzahlung geleistet wurde), werden diese ohne
Abzüge oder Addierungen an den Reisenden weiter gegeben. Der Reisende ist
berechtigt, an seiner Stelle einen Ersatzreisenden zu benennen, der bereit
ist, in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag an Stelle des
Reisenden einzutreten. Sollte der Reisende die Reise nicht aufgrund höherer
Gewalt vorzeitig abbrechen, so kann ihm der Reisepreis nicht zurück
erstattet werden. In dringenden Fällen (Krankheit, Unfall, Tode einer
nahestehenden Person o.ä.) bemüht sich der Veranstalter, dem Reisenden bei
der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich zu sein.
Der Veranstalter kann vor Antritt der Reise durch
einseitige Erklärung Reiseleistungen ändern, wenn dies durch die örtlichen
Bedingungen erforderlich ist. Die Erklärung ist unverzüglich nach Kenntnis
vom Änderungsgrund abzugeben. Soweit es sich dabei um eine Minderung
wesentlicher Reiseleistungen handelt, kann der Reisende vom Vertrag zurück
treten. Dieses Rücktrittsrecht muss unverzüglich ausgeübt werden.
4. Was gilt bei Mängeln der Reise?
Ist der Reisende der Ansicht, dass eine Reiseleistung
von der vereinbarten Reise zu seinen Ungunsten abweicht, so hat er dies dem
Veranstalter Sahara Services Travel unverzüglich anzuzeigen. Ist der Mangel
nicht abzustellen, muss der Vermittler unverzüglich benachrichtigt werden.
Die Beschwerde ist zu richten an
Edith Kohlbach
Walkmühlstr. 32
D - 65232 Taunusstein
Tel. 06128/6090940
Mobil 01525 3195 344
Email:
ekohlbach *at* aol.com
Unterbleibt die Anzeige, so läuft der Reisende Gefahr,
dass er seine Rechte auf Minderung verliert. Will der Reisende den Mangel
selbst beseitigen oder will er aus Anlass des Mangels den Reisevertrag
kündigen, so muss er dem Veranstalter zuvor eine angemessene Frist setzen,
binnen derer der Veranstalter Abhilfe zu schaffen hat. Die Setzung der Frist
darf nur dann unterbleiben, wenn die Abhilfe vom Veranstalter verweigert
wurde oder die sofortige Abhilfe nicht möglich ist. Ansprüche wegen eines
Mangels oder Schadensersatzansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem
Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende
Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er an der Einhaltung der Frist ohne
sein Verschulden verhindert worden ist. Die Ansprüche verjähren ab dem Tage,
an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
5. Haftungsbegrenzung
Für Schäden, die nicht Körperschäden sind, haftet der
Veranstalter nur bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises,
- wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig vom Reisenden selbst herbeigeführt wurde oder
- wenn der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist oder
- wenn der Schaden nicht aufgrund kriegerische
Ereignisse, höherer Gewalt, Flugverspätungen oder Streiks entsteht.
Diese Beschränkung gilt jeweils pro Reisenden und
Reise. Soweit für die Leistung eines Leistungsträgers internationale
Abkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften gelten, die
einen Schadensersatzanspruch beschränken oder von bestimmten
Voraussetzungen abhängig machen, so kann sich auch der Veranstalter
gegenüber dem Reisenden auf diese Regelungen berufen, wenn es um einen
entsprechenden Schadensersatzanspruch geht. Für unvorhergesehene
Routenänderungen, die entweder organisatorisch notwendig sind und/oder zu
Ihrer Sicherheit vorgenommen werden müssen (z.B. kriegerische Ereignisse,
Unruhen, Naturkatastrophen, Streiks, etc.) wird keine Haftung übernommen.
Für Leistungen, welche der Reiseteilnehmer während der Reise nicht
beansprucht (Ausflüge, Besichtigungen, Mahlzeiten) besteht kein Anspruch auf
Rückvergütung. An Bergbesteigungen, Wanderungen, Trekkings und anderen
Sportaktivitäten und Unternehmungen, die mit besonderen Risiken verbunden
sind, nimmt der Reiseteilnehmer auf eigenes Risiko teil.
6. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht
vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch der Veranstalter vom
Vertrag zurück treten. Erfolgt der Rücktritt vor Reisebeginn, so entfällt
der Reisepreis. Der Veranstalter hat aber Anspruch auf Bezahlung der Hälfte
der bis dahin erbrachten Reiseleistungen, z.B. bei Riadübernachtungen oder
Wagenmieten. Erfolgt der Rücktritt nach Reisebeginn, so hat der Veranstalter
die Rückreise zu organisieren. Der Reisende hat bis dahin erbrachte
Reisleistungen zu bezahlen, nicht erbrachte Leistungen sind ihm zu
erstatten. Etwaige Mehrkosten der Rückbeförderung trägt der Reisende.
Gerichtsstand für die veranstalteten Reisen ist
Wiesbaden
Betreiber ist
Edith-Kohlbach-Reisebücher
Walkmühlstr. 32
D - 65232 Taunusstein
Tel. 06128/6090940
Mobil 01525 3195 344
oder
per Fax unter:
0049 1805 233633 52003
Gerichtsstand ist ausschließlich Wiesbaden
USt.-IdNr. DE113801266
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